Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten, Sportbooten und Yachten geprüft werden.
Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot bzw. ihre Yacht und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch).
Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten, Sportbooten und Yachten.
Was wird wie geprüft
Kurze Vorgehensweise der Prüfung gem. DVGW-Arbeitsblatt G 608
Standort der Gasflaschen
Prüfung von Gasregler und Gasschläuche
Sichtprüfung der gesamten Gasanlage
Die Dichtheitsprüfung
Die Brennprobe
Die Zündsicherung
Probleme oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage eines Schiffes sind lebensgefährlich, können Menschenleben kosten und beträchtliche Schäden verursachen. Die Tatsache, dass man sich dabei meist auf dem Wasser mit erschwerten Fluchtwegen befindet, erhöht die Sorgfaltspflicht um ein Vielfaches.
Aus diesem Grund lassen Sie Ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-/umbauen oder instand setzen, da nur dann ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet ist.
Bei Booten und Schiffen führen Neuinstallationen und Änderungen zu einer vorzeitigen Prüfung.
Ich bin anerkannter Sachkundiger für den Deutschen Verband für Flüssiggas e. V. (DVFG) und führe im Bodenseeraum Gasprüfung fachgerecht für Sie an Booten nach G 608 durch.
Hierbei werden die Funktionen der Gasgeräte gründlich inspiziert, die Dichtheit der Anlage mit dem entsprechenden Prüfgerät getestet und eine Haltbarkeitskontrolle aller Gasschläuche und Druckminderer geprüft.
Sie haben eine neu installierte Flüssiggasanlage oder Ihre verbaute Flüssiggasanlage steht zur Prüfung an, dann vereinbaren Sie einen Termin.
Für Anfragen oder weitere Informationen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.
Gerne können Sie sich auch per E-Mail oder telefonisch bei mir melden.
Ihre Anfrage ganz einfach online oder per Anruf.
Berthold Lamparth