Gas Abnahme
nach G 608 und G 607
am Bodensee

Gasprüfung nach G 608 und G 607

Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten, Sportbooten und Yachten geprüft werden.

Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot bzw. ihre Yacht und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch).

Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten, Sportbooten und Yachten.

Prüfung

Was wird wie geprüft

Kurze Vorgehensweise der Prüfung gem. DVGW-Arbeitsblatt G 608

Standort der Gasflaschen

  • Der Gaskasten wird als erstes begutachtet. Die Gasflaschen müssen fest befestigt sein und sollten weder äußerliche noch anderweitige Beschädigungen im inneren aufweisen…

Prüfung von Gasregler und Gasschläuche

  • Gasregler und Schlauch werden mit Sichtprüfung geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht. Gasschläuche und der Gasregler sind nach spätestens 6 Jahren generell auszutauschen.

Sichtprüfung der gesamten Gasanlage

  • Es werden alle Gasgeräte, sowie die Bauteile der Gasanlage auf ordnungsgemäßen Zustand und typengerechte Verwendung überprüft. Insbesondere auch ob alle Geräte für den richtigen Betriebsdruck ausgelegt sind und ob alle Abgasführungen dicht verlegt sind.

Die Dichtheitsprüfung

  • Für die Dichtheitsprüfung wird die Gasflasche verschlossen und der Schlauch vom Druckregler an ein Prüfgerät zur Dichtheitsprüfung angeschlossen.

Die Brennprobe

  • Für die Brennprobe wird die Gasflasche aufgedreht. Das Brennverhalten, sowie die Flamme werden begutachtet.

Die Zündsicherung

  • Zur Kontrolle der Zündsicherung werden an Bord sämtliche Absperrventile hintereinander geschlossen. Es wird die Zeit gemessen, bis die Zündsicherung auslöst.

Probleme oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage eines Schiffes sind lebensgefährlich, können Menschenleben kosten und beträchtliche Schäden verursachen. Die Tatsache, dass man sich dabei meist auf dem Wasser mit erschwerten Fluchtwegen befindet, erhöht die Sorgfaltspflicht um ein Vielfaches.

Aus diesem Grund lassen Sie Ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-/umbauen oder instand setzen, da nur dann ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet ist.

Leistungen

Bei Booten und Schiffen führen Neuinstallationen und Änderungen zu einer vorzeitigen Prüfung.

Ich bin anerkannter Sachkundiger für den Deutschen Verband für Flüssiggas e. V. (DVFG) und führe im Bodenseeraum Gasprüfung fachgerecht für Sie an Booten nach G 608 durch.

Hierbei werden die Funktionen der Gasgeräte gründlich inspiziert, die Dichtheit der Anlage mit dem entsprechenden Prüfgerät getestet und eine Haltbarkeitskontrolle aller Gasschläuche und Druckminderer geprüft.

Installation von Anlagen, Reglern und Schläuchen für ihr Boot

Sie haben eine neu installierte Flüssiggasanlage oder Ihre verbaute Flüssiggasanlage steht zur Prüfung an, dann vereinbaren Sie einen Termin.

Für Anfragen oder weitere Informationen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Gerne können Sie sich auch per E-Mail oder telefonisch bei mir melden.

Kontakt

Ihre Anfrage ganz einfach online oder per Anruf.

Berthold Lamparth
Sachverständiger nach G 608 und G 607

Birkenweg 12
88085 Langenargen

Mobil: +49 (0) 172 6057761

E-Mail: info@gas-abnahme.de

Sachkundigen-Nummer: 0641618

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